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Frage

Ist ein öffentliches Bekenntnis für die Erlösung erforderlich? (Römer 10,9-10)?

Antwort


Römer 10,9-10 wird von vielen wohlmeinenden Christen in dem Bemühen benutzt, jemanden zum Glauben an Christus zu bringen. „Denn wenn du mit deinem Munde bekennst, dass Jesus der Herr ist, und glaubst in deinem Herzen, dass ihn Gott von den Toten auferweckt hat, so wirst du gerettet. Denn wer mit dem Herzen glaubt, wird gerecht; und wer mit dem Munde bekennt, wird selig.“

Diese Passage sollte nicht so verstanden werden, dass man nur durch ein hörbares Bekenntnis zum Glauben erlöst wird. Wir wissen, dass die Erlösung in Gnade durch das Geschenk des Glaubens (Epheser 2,8-9), nicht durch Werke, oder durch das, was wir aussprechen, erreicht wird. Daher ist wie bei allen Schriften der Bibel der Zusammenhang von entscheidender Bedeutung, wenn wir Römer 10 korrekt verstehen wollen.

Zu der Zeit, als das Buch Römer verfasst wurde, bedeutete das Annehmen Christi und öffentliches Bekennen zu ihm, dass man unter Verfolgung zu leiden hatte, die schlussendlich zum Tod führte. Zu dieser Zeit war es eine Indikation für wahre Erlösung und das Werk des Heiligen Geistes, wenn sich jemand zu Christus als seinem Herrn bekannte, wohlwissend, dass er aufgrund dessen verfolgt werden würde. Öffentliche Bekenntnisse zum Glauben sind selten, wenn das eigene Leben dadurch bedroht ist, und dies zu keiner Zeit mehr als in der frühen Kirchenperiode. Der Ausdruck „so wirst du gerettet/selig“ beabsichtigt nicht, eine Bedingung der Erlösung durch ein öffentliches Bekenntnis zu erkennen zu geben, sondern eher die Tatsache, dass sich niemand im Angesicht des Todes zu Christus als Herrn bekennen würde, wenn er oder sie nicht wirklich erlöst wäre.

In Römer 10,10 lesen wir: „Denn wer mit dem Herzen glaubt, wird gerecht; und wer mit dem Munde bekennt, wird selig“ (selig bedeutet auch gerettet). Der originale griechische Text enthält die Bedeutung, mit dem Mund zu „bestätigen", was im Herzen stattgefunden hat und dafür dankbar zu sein.

Römer 10,13 sagt: „wer den Namen des Herrn anruft, wird selig werden“ (erlöst/gerettet werden). Vers 14 indiziert allerdings, dass jemand erlöst sein muss, um das Privileg zu haben, den Herrn anzurufen: „Wie sollen sie aber den anrufen, an den sie nicht glauben?“ Und in Vers 12 lesen wir: „Es ist hier kein Unterschied zwischen Juden und Griechen; es ist über alle derselbe Herr, reich für alle, die ihn anrufen.“ Hier kann der Begriff „reich für alle“ (in Sinne von „Gott segnet alle, die ihn anrufen“) nicht von Erlösung sprechen, da diejenigen, die ihn anrufen, gemäß Vers 14bereits glauben.

Römer 10,9-10 begründet also kein öffentliches Bekenntnis als Voraussetzung für die Erlösung. Hier wird stattdessen davon ausgegangen, dass jemand, der auf Christus vertraut, ihn daraufhin auch als Herrn bekennt, und wenn er dies unter dem Wissen einer androhenden Verfolgung tut, dann erbrachte diese Person den Nachweis, wirklich erlöst zu sein. Diejenigen, die erlöst sind, werden Christus als Herrn bekennen, weil er bereits den Glauben und das Vertrauen ins Herz des Gläubigen gelegt hat. Wie die Taufe und alle guten Werke, so ist auch ein öffentliches Bekenntnis nicht das Mittel zur Erlösung; es ist lediglich der Nachweis der Erlösung.

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